Angelika Yearley

Diplom-Psychologin
Psychotherapeutische Praxis

Normannenweg 60
88090 Immenstaad
Telefon: 0 75 45 / 14 73
Fax: 0 75 45 / 14 65
Email: info@yearley-psychotherapie.de

Psychotherapie als Kassenleistung

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie.

Voraussetzung ist:

1. dass eine Psychotherapie notwendig ist und

2. eine psychische Stabilisierung zu erwarten ist.

Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Das bedeutet, dass ein Antrag auf Psychotherapie bei der Kasse eingereicht werden muss.

Nach 4 Probesitzungen (probatorische Sitzungen) müssen wir gemeinsam entscheiden, ob eine Kurzzeitherapie (24 Stunden) oder eine Langzeittherapie (45 Stunden) beantragt werden soll. Die Beantragung einer Kurzzeittherapie ist in zwei Schritten vorgesehen. Es werden zunächst 12 Stunden (Kurzzeittherapie 1) beantragt, dann folgen weitere 12 Stunden (Kurzzeittherapie 2). Dazu benötigt die Krankenkasse einen Konsiliarbericht Ihrer Hausärztin bzw. Fachärztin. Der Konsiliarbericht dient der Abklärung, ob aus medizinischer Sicht eine Kontraindikation für eine Psychotherapie besteht, evtl. eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist. Sobald Ihre Therapie mehr als 24 Stunden umfasst, muss ein anonymisierter Krankheitsbericht an einen Gutachter geschickt werden, der dann entscheidet, ob weitere Therapiesitzungen bewilligt werden.

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal, in besonderen Fällen auch mehrmals wöchentlich statt.

Auch nach der Antragstellung einer Psychotherapie benötige ich jedes Quartal (1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) Ihre Krankenkassenkarte, um so die Psychotherapie mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können.